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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Viel politisches Getöse, wenig Effekt?

Dass die Bundestagwahl 2021 in Berlin zumindest teilweise wiederholt werden muss, ist spätestens seit dem Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022 so gut wie sicher. Zu groß waren die vom Bundeswahlleiter festgestellten Wahlmängel – von langen Schlangen vor Wahllokalen über teilweise bis 21 Uhr geöffnete Wahllokale bis hin zu schlicht fehlenden Wahlzetteln. Für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die parallel und mit den gleichen Mängeln stattfand, ordnete der Berliner Verfassungsgerichtshof eine vollständige Wiederholung der Wahl ab. Der von der Ampel-Koalition getragene Beschluss zur Wiederholung der Bundestagswahl sieht hingegen nur eine Teilwiederholung vor und bleibt sogar deutlich hinter der Empfehlung des Bundeswahlleiters zurück: In nur 431 über das Stadtgebiet verteilten Wahllokalen soll die Wahl mit Erst- und Zweitstimme wiederholt werden. Das entspricht rund einem Fünftel der insgesamt 2.257 Berliner Wahllokale, wobei die meisten der betroffenen Wahllokale in den Wahlkreisen Pankow, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf liegen. Der Bundeswahleiter hatte eine vollständige Wiederholungswahl in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise empfohlen – neben den drei genannten Wahlkreisen in Steglitz-Zehlendorf, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.

Wie die Wahl wiederholt wird, ist jedoch trotz Bundestagsbeschluss keineswegs sicher. Denn das politische Tauziehen im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages könnte sich juristisch fortsetzen: Innerhalb von 60 Tagen, d. h. bis Mitte Januar 2023, können Bundestagsfraktionen oder mindestens ein Zehntel der Abgeordneten Beschwerde gegen den Beschluss des Bundestages einlegen. Dann würde sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Fall beschäftigen. Bis zur Urteilsverkündung könnte ein Jahr vergehen – ein Wiederholungswahltermin wäre dann erst 2024, gut ein Jahr vor der nächsten regulär anstehenden Bundestagswahl, realistisch. Dass es zu einer Befassung des BVerfG kommt, ist dabei durchaus wahrscheinlich: CDU und CSU ließen bereits erkennen, dass sie eine Beschwerde erwägen. Die Union hatte ähnlich wie der Bundeswahlleiter eine Wiederholung der Erst- und Zweitstimmenwahl in Pankow und Reinickendorf und nur der Zweitstimmenwahl in vier weiteren der zwölf Berliner Wahlkreise sowie in allen weiteren Wahlbezirken mit nachgewiesenen Wahlfehlern gefordert.

Die politischen Differenzen um Umfang und Prozedere der Wahlwiederholung haben natürlich damit zu tun, welche Konsequenzen einer Wiederholung die Parteien für ihre eigenen Mandatsträger erwarten. Abgesehen von der Frage, ob die Entscheidung vor diesem Hintergrund in erster Instanz in die Hände des Bundestages gehört, lohnt sich deshalb ein Blick auf die möglichen Folgen einer Wiederholungswahl. Je nach Szenario könnten direkt oder über die Landesliste gewählte Berliner MdB ihr Mandat verlieren. Im Gegenzug könnten sich auch Verschiebungen auf den Landeslisten anderer Bundesländer ergeben.

Diese Berliner Direktkandidat:innen müssten zittern

Vergleichsweise unkompliziert ist die Analyse der möglichen Auswirkungen auf die Berliner Direktmandate. Geht es nach dem Ampel-Beschluss, sind nur die Mandate von Monika Grütters, ehemalige Kulturstaatsministerin und CDU-Landesvorsitzende, und Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, in ernsthafter Gefahr. Gelbhaar gewann seinen Wahlkreis Pankow 2021 zwar mit über 7.000 Stimmen (4 %) Vorsprung auf den SPD-Kandidaten Klaus Mindrup, in Pankow sollen jedoch gut 82 % der Wähler:innen erneut zur Urne gebeten werden. Eine mandatsrelevante Änderung des Ergebnisses wäre dann nicht ausgeschlossen, wenngleich er sich sicher keine zu großen Sorgen machen müsste. Grütters gewann 2021 ihren Wahlkreis Reinickendorf mit nur 1.788 Stimmen (1,4 %) vor dem Sozialdemokraten Torsten Einstmann. Dementsprechend könnte die nach Ampel-Beschluss vorgesehene erneute Stimmabgabe von rund 31 % der Wahlberechtigten das Ergebnis drehen. Sowohl Gelbhaar (Listenplatz 2) als auch Grütters (Listenplatz 1) sind jedoch über ihre Landeslisten abgesichert. Stattdessen müssten über die Liste gewählte SPD-Abgeordnete ihr Mandat abgeben – gesetzt den Fall, dass die beiden nicht über die Liste gewählten SPD-Kandidaten Mindrup und Einstmann Gelbhaar und/oder Grütter das Direktmandat abnehmen.

In den anderen zehn Wahlkreisen waren die Vorsprünge der Sieger:innen zu groß bzw. ist die Anzahl der Wahlbezirke, in denen die Wahl wiederholt werden soll, zu gering, um die Direktmandate zu gefährden. Anders könnte es sich verhalten, wenn das BVerfG zu dem Ergebnis kommt, dass die Wahl und insbesondere auch die Erststimmenwahl in größerem Umfang wiederholt werden soll. Dann stünden etwa auch die Direktmandate des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters und heutigen SPD-Außenpolitikers Michael Müller (Charlottenburg-Wilmersdorf) oder des CDU-Klimaexperten Thomas Heilmann (Steglitz-Zehlendorf) zur Disposition.

Deep Dive ins Wahlrecht: Wie Berlin Bundestagsabgeordnete verlieren könnte

Deutlich komplizierter stellen sich die möglichen Auswirkungen einer Wiederholungswahl auf die Verteilung der Bundestagssitze auf die Landeslisten in Berlin und darüber hinaus dar. Klar ist: Eine relevante Auswirkung auf die proporzbasierten Sitzansprüche der Parteien, also auf die relative Sitzverteilung im Bundestag, wird die Wiederholungswahl sehr sicher nicht haben. Auch ein Ausscheiden der Linken ist keine realistische Option. Denn die zwei Berliner Direktmandate, die den Einzug der Partei über die Grundmandatsklausel mit sichergestellt hatten, liegen in Wahlkreisen, in denen aller Voraussicht nach keine Wiederholung der Erststimmenwahl stattfinden wird.

Allerdings sorgt das seit 2013 sehr komplizierte Verfahren der Sitzzuteilung dafür, dass eine niedrigere Wahlbeteiligung oder eine Veränderung des relativen Stimmverhältnisses in Berlin zu Verschiebungen sowohl in der sogenannten „Oberverteilung“ als auch in der „Unterverteilung“ führen könnten:

In der Oberverteilung wird die Gesamtsitzzahl jeder Partei auf Basis von Landeskontingenten, Mindestsitzansprüchen der Landeslisten und des Ausgleichs der Überhangmandate ermittelt. Dabei bleiben bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen, ansonsten erhält jedoch jede Partei so viele Sitze, wie ihr nach dem Proporz der bundesweit abgegebenen Stimmen zustehen. Auswirkungen auf die Oberverteilung könnten sich bei einer Wiederholungswahl in Teilen Berlins vor allem dadurch ergeben, dass durch eine sehr wahrscheinliche niedrigere Wahlbeteiligung der bundesweite relative Stimmanteil aller in Berlin antretenden Parteien sinken und der der CSU in Bayern steigen würde. In der Folge würden weniger Mandate zum Ausgleich der CSU-Überhangmandate anfallen und der Bundestag würde sich um einige Sitze verkleinern.

In der Unterverteilung wird die in der Oberverteilung ermittelte Gesamtsitzzahl jeder Partei auf ihre Landeslisten aufgeteilt. Das bedeutet: Für die Sitzansprüche einer Landesliste ist ihr relatives Stimmgewicht zur Stimmenanzahl aller ihrer Landeslisten (mit-)entscheidend; der zu Beginn der Sitzverteilung ermittelte Mindestsitzanspruch einer Landesliste darf dabei nicht unterschritten werden. Veränderungen der absoluten Stimmenanzahl für eine Landesliste könnten also, ohne dass sich ihr Stimmgewicht relativ zu den anderen Parteien verändern muss, zu Mandatsverlusten in Berlin führen, die entweder ersatzlos entfielen (aufgrund der oben erläuterten parallelen Veränderungen in der Oberverteilung) oder über Mandatszugewinne der Partei auf Listen in anderen Bundesländern kompensiert würden.

Konkret besteht die Gefahr eines Mandatsverlusts für Berliner Abgeordnete, die auf den letzten Plätzen ihrer Landeslisten in den Bundestag eingezogen sind. Dies sind Ruppert Stüwe (SPD) Dr. Ottilie Klein (CDU), Nina Stahr (Grüne), Lars Lindemann (FDP), Pascal Meiser (Linke,) und Götz Frömming (AfD). Bei der SPD ist zudem zu bedenken, dass zusätzlich zu Stüwe auch Annika Klose ihr Listenmandat verlieren könnte, wenn eines oder beide Direktmandate in Pankow und Reinickendorf an die SPD gingen (s. oben). Gingen beide Direktmandate an die SPD, könnte unter Umständen sogar die SPD Niedersachsen als Kompensation für ein zusätzliches Mandat in Berlin einen Sitz im Bundestag verlieren.

An einem Rechenbeispiel wird deutlich, wie die Wiederholungswahl die Gesamtanzahl Berliner Abgeordneter im Bundestag reduzieren könnte. Wird der Ampel-Beschluss umgesetzt, muss rund ein Fünftel Berlins die Wahl wiederholen. Dies entspricht grob 500.000 Wahlberechtigten. Geht man realistischerweise von einer unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligung von nur 50 % (2021 lag die Wahlbeteiligung berlinweit bei rund 75 %) und einer gleichbleibenden relativen Stimmverteilung auf die im Bundestag vertretenen Parteien aus, ergäbe sich folgendes Bild: Die Anzahl insgesamt abgegebener gültiger Zweitstimmen würde sich von 1.826.581 auf etwa 1.710.000 reduzieren. In der Folge würden die CDU (Dr. Klein), die Linke (Meiser) und die AfD (Frömming) je einen Sitz auf ihrer Berliner Landesliste verlieren. Während die Linke im Gegenzug in Hessen (Christine Buchholz) und die AfD in Sachsen (Jens Maier) ein Mandat hinzugewinnen würde, würde die CDU das verlorene Mandat nicht über eine andere Landesliste kompensieren. Der Bundestag würde von 736 auf 735 Sitze schrumpfen und Berlin hätte drei MdB weniger.

Logischerweise wären die Auswirkungen größer, wenn der Empfehlung des Bundeswahlleiters oder der Forderung von CDU/CSU folgend in mindestens sechs ganzen Wahlkreisen die Wahl wiederholt würde. Geht man auch im Szenario einer Wiederholungswahl für rund die Hälfte der Berliner Wahlberechtigten von 50 % Wahlbeteiligung und einer gleichbleibenden relativen Stimmverteilung aus, ergäbe sich folgendes Bild: Die Anzahl insgesamt abgegebener gültiger Zweitstimmen würde sich hier auf rund 1.550.000 reduzieren. Neben CDU, Linken und AfD würden nun auch SPD (Klüwe), Grüne (Stahr) und FDP (Lindemann) jeweils einen Berliner Sitz einbüßen. Keiner dieser drei Verluste würde aufgrund eines reduzierten Gesamtsitzanspruchs in der Oberverteilung (s. oben) über eine andere Liste kompensiert werden. Der Bundestag würde sich vpn 736 auf 732 Sitze reduzieren, CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP hätten je eine:n Abgeordnete:n und Berlin sechs Abgeordnete weniger.

Die Politisierung des Wahlprozesses – um welchen Preis?

Vor dem Hintergrund dieser Szenarien sowie möglicherweise hinzukommender relativer Stimmverluste (vor allem für die FDP, wenn man aktuelle Zustimmungswerte berücksichtigt) ergibt es einen gewissen Sinn, dass die Ampel-Koalition den Umfang der Wiederholungswahl möglichst begrenzt halten wollte. Auf der anderen Seite wittern CDU/CSU möglicherweise relative oder gar absolute Stimmgewinne. Doch abgesehen von einigen durchaus relevanten Einzelschicksalen (z. B. die des grünen Verkehrspolitikers Gelbhaar oder des FDP-Gesundheitspolitikers Lindemann) ist der politische Impact einer Wiederholungswahl stark begrenzt.

Insofern stellt sich die Frage: War der politische Gewinn bzw. Verlust eines (Berliner) Mandats die Politisierung des Verfahrens im Wahlprüfungsausschuss wert? Der Preis ist jedenfalls, dass nach dem Fiasko am Wahltag selbst nun der Eindruck eines Bundestages entsteht, der für das letzte Mandat ohne maßgeblichen Effekt auf die relative Sitzverteilung das Wahlrecht instrumentalisiert. Auch wenn jetzt zu Recht diskutiert wird, ob die Entscheidung über die Annullierung und Wiederholung von Wahlen überhaupt in die Hände der Gewählten selbst gehört, wäre es unter den gegebenen Voraussetzungen für den Bundestag klüger gewesen, eine überparteiliche und möglichst geräuscharme Lösung zu finden. So wird sich voraussichtlich das BVerfG mit dem Fall befassen müssen, um zu entscheiden, unter welchen Bedingungen wahrscheinlich erst im Jahr 2024 die Bundestagswahl in Teilen Berlins wiederholt wird.